Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung – auch wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag noch vergleichsweise gering ist. Eine besonders hilfreiche Leistung ist der sogenannte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Doch was genau steckt dahinter – und wie lässt sich dieser Betrag sinnvoll einsetzen?
Was ist der Entlastungsbeitrag?
Der Entlastungsbeitrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern steht als zweckgebundener Betrag zur Verfügung, um qualifizierte Unterstützungsangebote zu finanzieren.
Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.
Wofür kann der Entlastungsbeitrag verwendet werden?
Der Entlastungsbeitrag kann unter anderem für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Alltags- und Haushaltshilfen Zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder bei der Wäsche.
- Angebote zur Alltagsbegleitung Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge, Hilfe bei der Tagesstrukturierung.
- Betreuungsangebote Zum Beispiel durch anerkannte Helfer oder ambulante Pflegedienste.
Wichtig: Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern durchgeführt werden – dazu zählt auch meinehaushaltshilfe.com, sofern eine Anerkennung nach § 45a SGB XI vorliegt.
Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?
Der Betrag wird nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern über den Dienstleister mit der Pflegekasse abgerechnet. Das bedeutet: Sie erhalten keine Rechnung, sondern der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab – unkompliziert und transparent.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Der monatliche Betrag von 131 Euro kann angespart und rückwirkend genutzt werden – in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das heißt: Auch wenn Sie in einem Monat keine Hilfe in Anspruch genommen haben, verfällt der Betrag nicht sofort.
Fazit: Auch bei Pflegegrad 1 gezielt entlasten
Der Entlastungsbeitrag ist eine wertvolle Hilfe, um sich oder pflegende Angehörige zu entlasten – schon ab Pflegegrad 1. Mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite, wie meinehaushaltshilfe.com, lässt sich der Beitrag sinnvoll nutzen, um den Alltag spürbar zu erleichtern.